IT-NOTFÄLLE
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine IT-Notfallkarte publiziert, auf der wie auf dem Hinweisschild "Verhalten im Brandfalle" Anweisungen für IT-Notfälle wie z.B. Ansprechpartner, Verhalten im IT-Notfall sowie evtl. Massnahmen vermerkt werden können.
Interessenten kontaktieren bitte das BSI unter www.bsi.bund.de.
MINIJOB 2020
Da ab 01.01.2020 der MIndestlohn auf € 9,35/Std. steigt, sollten Minijob-Arbeitsverhältnisse hinsichtlich der vereinbarten Stundenzahl überprüft werden, um die Maximalgrenze von € 450,00 nicht zu überschreiten.
JOBTICKETS
Das Bundesfinanzministerium hat am 15.08.2019 unter dem AZ IV C 5-S 2342/19/10007:001 umfangreich zu den mit Jobtickets zusammenhängenden, steuerlichen Fragen Stellung genommen.
Im Bedarfsfall sollte der Steuerberater die bestehenden betrieblichen Regelungen im Hinblick auf die Neuregelungen überprüfen.
STEUERFREIE ÜBERSTUNDENZUSCHLÄGE FÜR FAHRZEITEN
Das FG Düsseldorf hat unter dem AZ 14 K 1653/17 L entschieden, dass für Fahrzeiten steuerfrei gezahlte Zuschläge bei Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht stuerpflichtig sind, weil entgegen der Auffassung des FA auch diese Zeiten als Arbeitszeiten im vergütungsrechtlichen Sinne zu werten sind. Es ist allerdings Revision beim BFH (AZ VI R 28/19) anhängig, so dass zu prüfen ist, ob eine verfahrensrechtliche Offenhaltung möglich ist.
KASSENFÜHRUNG
Der BFH hat in seinem Beschluss vom 08.08.19 (AZ X B 117/18) die Bedeutung einer ordnungsgemässen Kassenführung (vor allem bei elektronischen Kassen) hervorgehoben. Werden z.B. nicht tägliche Kassenbon-Ausdrucke erstellt und darin Stornierungen nicht ausgewiesen, ist eine Schätzung des Gewinnes nach der amtlichen Richtsatzsammlung (Hinzuschätzung) rechtmässig.
Anstehehende elektronische Kassenumstellungen sollten daher steuersicher vorgenommen werden.
KfW-KREDITE
Laut Handelsblatt will die KfW ab Beginn kommenden Jahres bei ihren Förderdarlehen die Negativzinsen an die Kunden weitergeben! Damit könnten sich Kredite weiter verbilligen.
EU-RICHTLINIE ZUM SCHUTZ VON WHISTLEBLOWERN
Diese Richtlinie muss noch in natiuonales Recht umgesetzt werden. Empfohlen wird allerdings Unternehen mit mehr als 50 Mitarbeitern rechtzeitig ein funktionierendes Hinweisgeber-System zu implementieren. Die betrieblichen Versäumnisse wie bei der DSGVO sollten vermieden werden!
Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit darauf spezialisierten Juristen kann teure Rufschädigungen vermeiden helfen.
BESCHÄFTIGUNG VON FREELANCERN - DIENST- ODER WERKVERTRAG?
Bei der Beschäftigung von Freelancern ist die obige Unterscheidung von grosser Bedeutung. Ein ggf. bestehender Arbeitsvertrag sollte nicht einfach "umgeschrieben" werden.
Betroffene können z.B. unter anwalt.de Hinweise erhalten oder den eigenen Rechtsbeistand konsultieren.
VERBILLIGTE WOHNRAUMVERMIETUNG
Da die zum vollen Werbungskostenabzug berechtigende Miete nicht 66% der ortsüblichen Miete unterschreiten darf, ist zu prüfen, ob der örtliche Mietspiegel nicht eine Höhersetzung der Miete bedingt.